in kürze FAHRZEUGSCHEIN : Nur bei Bankeinzug
Kein Fahrzeugschein ohne Einzugsermächtigung: Wer sich weigert, die Freigabe zum Abbuchen der Kfz-Steuer zu unterschreiben, erhält seit 1. Mai 2004 keine Kfz-Zulassung mehr. Diese rigide Regelung ist den Bürgern nach einem Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts zuzumuten, teilte die Arag mit. (Az.: 2K226/05.TR) (ap)