in kürze DATENLÖSCHUNG : Nur auf Antrag
Daten von Beschuldigten in einem Strafverfahren werden auch bei dessen Einstellung nicht automatisch aus den Akten gelöscht. Betroffenen steht aber eine Prüfung ihres Falls zu, entschied das OLG Dresden. Voraussetzung ist aber, dass dies beantragt wird. (Az.: 2 VAs 4/02) (dpa)