: Nur Taxi-Beihilfe für Behinderte
KASSEL afp ■ Behinderte, die mit dem Taxi zur Arbeit fahren, können hierfür zwar eine Beihilfe erhalten, müssen aber einen Eigenanteil bezahlen. Der diene der Gleichbehandlung mit Behinderten, die ihr eigenes Auto nutzen, entschied das Bundessozialgericht. Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sowie Kriegsopferfürsorge unterstützen mit der Kraftfahrzeughilfe die Eingliederung Behinderter ins Arbeitsleben. Im Regelfall übernehmen sie die Mehrkosten eines behindertengerechten Autos, wenn ein Behinderter Busse und Bahn nicht nutzen kann. Die Betriebskosten für die Fahrt zur Arbeit muss er dann aber selbst zahlen. (Az: B 11 AL 60/01 R)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen