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Nur Schmerzensgeld

■ Prozeß gegen „geläuterte“ Skinheads eingestellt / Günstige Sozialprognose

Gegen die Zahlung von 1200 Mark Schmerzensgeld an einen 34jährigen Ägypter ist gestern vor einem Kieler Schöffengericht der Prozeß gegen zwei Skinheads eingestellt worden. Die 19 und 29 Jahre alten Brüder waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt worden.

Grund für die Einstellung des Verfahrens ist unter anderem die günstige Sozialprognose, die dem jüngeren Angeklagten vom Kieler Sozialamt gestellt wurde. Als mildernd bewertete das Gericht außer dem langen Zeitraum, der seit der Anklageerhebung verstrichen ist, auch die Zusicherung beider Männer, sich von der Skinheadszene längst losgesagt zu haben.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten die Brüder im Juli 1994 nach einem Zechgelage mit rechtsradikalen Gesinnungsgenossen am Strand des Kieler Vorortes Schilksee unter anderen den Ägpyter sowie zwei seiner Landsleute angepöbelt und provoziert. Der 29jährige Angeklagte hatte gestanden, diesem mit einem Gasschreckschuß-Revolver ins Gesicht geschossen zu haben. Dem Mann platzten durch den Gasdruck die Lippen auf.

Während der Ägypter nach seiner Darstellung „völlig grundlos“ von den Kielern angegriffen wurde, erklärte der 29jährige, daß sein jüngerer Bruder von einem der Ausländer „einen Knüppel ins Auge“ bekommen habe. Daraufhin habe auch er sich bedroht gefühlt und geschossen. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Vorsitzende Richter ließen allerdings durchblicken, daß sie dies für eine „reine Schutzbehauptung“ hielten. Beide Angeklagte sind bereits mehrfach wegen Körperverletzungen verurteilt worden. lno

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