: Nur Frauen wählen Frauen
Männer dürfen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht an der Wahl einer Frauenvertretung teilnehmen. Diese Vertretung könne allein von Frauen gewählt werden, ohne dass damit Grundrechte von Männern verletzt würden, teilte das Gericht am Montag mit. Damit wurde der Eilantrag eines Mannes abgelehnt, der in das entsprechende Wählerverzeichnis der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport aufgenommen werden wollte. Nach dem Berliner Gleichstellungsgesetz seien „alle in der Dienststelle beschäftigten weiblichen Dienstkräfte“ zur Wahl für die Frauenvertretung berechtigt. Diese Regelung lasse die Auslegung nicht zu, dass auch Männer wählen dürften, argumentierten die Berliner Richter gestern weiter. DPA