in kürze FALSCHPARKER : Nummer schützt nicht
Visitenkarte und Handynummer hinter der Scheibe schützen Falschparker auf einem Behindertenparkplatz nicht vor Abschleppen. Beamte seien dann nicht verpflichtet, den Fahrer ausfindig zu machen, so der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (Az: 1 S 1248/02). (epd)