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Nullnummer geplatzt

Sozialhilfeempfänger sollen nur noch 30 statt 50 Mark für Kindergartenplatz zahlen. Und zur Not sogar auch nichts  ■ Von Kaija Kutter

Im Streit um die Nullscheine für Sozialhilfeempfänger, deren Kinder in einen Halbtagskindergarten gehen, zeichnet sich eine Lösung ab. Künftig sollen alle Familien, deren Einkommen unter 2000 Mark liegt, auf Antrag einen abgesenkten Mindestbeitrag von 30 statt der geplanten 50 Mark bezahlen. Das bestätigte der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Böwer gegenüber der taz. Und „bei Bedarf“, wenn Eltern darlegen, dass sie auch diesen Betrag nicht zahlen können, soll es auch weiterhin einen Nullschein geben.

Der Vorschlag dieser Abstufung nach unten, so Böwer, sei das Ergebnis einer gemeinsamen Sitzung des SPD-Arbeitskreises Jugend in der Bürgerschaft mit der politischen Spitze der Jugendbehörde in der vergangenen Woche.

Wie die taz hamburg berichtet hatte, sollte die bislang gängige Praxis, Sozialhilfeempfänger vom Mindestbeitrag zu befreien, ab dem 1. August entfallen. Zu diesem Zeitpunkt sollte dieser von bisher 80 auf 50 Mark gesenkt werden. Der Elternverein Familien Power hatte diese Neuregelung daraufhin als „sozialpolitischen Amoklauf“ bezeichnet, da auch 50 Mark zu teuer seien. Er befürchtet, dass mehrere tausend Familien gezwungen würden, ihren Nachwuchs aus den Kindergärten abzumelden.

Nach Angaben von Jürgen Näther, dem für Kindertagesbetreuung zuständigen Leiter im Amt für Jugend, gibt es bisher für 15 Prozent der rund 13.000 Halbtagsplätze eine Kostenbefreiung. Künftig, so sahen es die Pläne vor, sollte Sozialhilfebezug allein kein Befreiungsgrund mehr sein. Nullscheine sollte es nur noch nur für höchstens zwei Prozent der Fälle geben, für problematische Familien zum Beispiel.

Die nun gefundene Neuregelung sei „noch nicht definitiv“, schränkt die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Andrea Hilgers, ein. „Wir sind dabei zu prüfen, ob dies umgesetzt werden kann“, sagt auch Näther. Es sei noch zu klären, ob die Bezirke eine neue Dienstverordnung erlassen oder ob der Senat eine Globalrichtlinie verabschieden müsse.

„Wir bevorzugen hier einen kurzen Lösungsweg“, beteuert Thomas Böwer. Denn schon in sieben Wochen verlieren die derzeit ausgegebenen Nullscheine ihre Gültigkeit. Siehe auch Seite 22

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