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„Notenbank“ nach BRD-Vorbild

■ Staatsbankpräsident legt Gesetzentwurf vor Kaminsky: Umtausch der Sparguthaben 1:1

Berlin (taz/ap) - Der Präsident der Staatsbank, Horst Kaminsky, hat jetzt den Entwurf für ein Bankengesetz vorgelegt. Alles soll - wen wundert's? - nach bundesdeutschem Muster laufen. Nach der Vorlage soll die Staatsbank der DDR aufgelöst und in eine Zentral- bzw. Notenbank sowie Geschäftsbanken überführt werden. Bislang übte die Staatsbank beide Funktionen aus. Die Zentralbank soll keinen Weisungen der Regierung unterworfen sein, wie ihr Vorbild Bundesbank.

In anderen EG-Ländern sind die Notenbanken weisungsgebunden. Noten- oder Zentralbanken betreiben nicht, wie die kommerziellen Banken, Geschäfte um des Profits willen, sondern haben über das Gelddrucken hinaus den Auftrag, den Wert der jeweiligen Landeswährung nach innen und außen zu sichern, und den Geldumlauf entsprechend zu steuern.

Die Kredite an die Gewerbeunternehmen, deren Vergabe bisher von der Staatsbank monopolisiert war, sollen künftig von den kommerziellen Banken zu konkurrierenden Bedingungen vergeben werden. Dadurch erhofft man sich vor allem eine stärkere Effizienzkontrolle beim Einsatz des geliehenen Geldes. Die Aufgabe der Geschäftsbanken werden nach dem Entwurf die Genossenschaftsbanken für die Landwirtschaft, Handwerk und Gewerbe sowie die noch der Staatsbank unterstellten Sparkassen übernehmen.

Laut Kaminsky bestehe die Staatsbank bei einer Währungsunion auf einem Umtauschverhältnis von 1:1 für die Sparguthaben der Bürger. In der Wirtschaft müßten andere Lösungen gefunden werden.

Walter Romberg, Leiter der DDR-Delegation in der Vorbereitungskommission für die Währungsunion, meldet derweil „grundsätzliche Verständigungsprobleme“: Während „auf unserer Seite die Bereitschaft größer ist als die Fähigkeit“, sei auf bundesdeutscher Seite die Auffassung zu stark, daß sich alles auf der Basis ihres Systems entwickeln müsse.

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