Kita-Experten angehört : Noch mehr Gutachten
Die Situation ist kurios. Da hat die CDU-Fraktion Anfang September einem Kita-Einführungsgesetz zugestimmt und wurde nur durch das Minderheitenrecht der Opposition daran gehindert, die sonst übliche sofortige „zweite Lesung“ zu vollziehen. Bevor dies nun am kommenden Mittwoch in der Bürgerschaft endgültig verabschiedet werden soll, fand gestern Abend eine von Opposition und Regierungspartei gewünschte Expertenanhörung im Rathaus statt. Mit Spannung erwartet wurden dabei die Aussagen der geladenen Juristen über die angezweifelte Rechtmäßigkeit des Gesetzes.
Der von der CDU eingeladene Jurist Fritz von Hammerstein hat, wie sich bei der Anhörung herausstellte, zwei Expertisen für die Sozialbehörde erstellt. Eine im Juni, die offenbar dem Kita-Einführungsgesetz zu Grunde lag, und eine weitere vor drei Tagen. Hammerstein bezeichnete im Ausschuss die in den Medien bekannt gewordene Kritik der Juristen Rüdiger Meier und Christian Bernzen (taz berichtete) als unbegründet. Deren Vorwurf der Rechtswidrigkeit beruhe auf einem „Missverständnis des Entwurfs“, erklärte er. So würde den Trägern keineswegs vorgeschrieben, welche Entgelte es gebe. Geregelt sei in dem Kita-Gesetzentwurf lediglich, in welchem Fall die Kinder oder deren Eltern einen Anspruch auf staatlichen Zuschuss hätten. Würde es jedoch, abweichend vom Gesetzentwurf, „unwirtschaftliche Minigruppen“ oder zu große Gruppen geben, würde diese Kostenerstattung entfallen.
Da ein Kita-Platz ohne städtischen Zuschuss jedoch unbezahlbar ist, läuft es im Ergebnis aber doch darauf hinaus, dass die Stadt den Trägern die Entgelte vorschreibt. Die Anhörung dauerte bei Redaktionsschluss noch an. kaj