■ Berliner Telegramm: Niedrigere Freibeträge für Ost-Studis
In dem gestrigen Bericht über die Sozialversicherungspflicht für arbeitende Studierende hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Im Osten werden Studierende schon rentenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als 520 Mark im Monat verdienen oder mehr als 14 Stunden wöchentlich arbeiten. taz
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