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Nichtnutzung

Die Altersteilzeit wird nach Einschätzung des Landesarbeitsamtes Nord zuwenig genutzt. Die gesetzliche Regelung sieht vor, daß mindestens 55 Jahre alte Mitarbeiter ihre Arbeitszeit halbieren können. Dabei wird das Teilzeitgehalt um 20 Prozent des Vollzeitentgelts sowie der Beitrag zur Rentenversicherung um 40 Prozent aufgestockt.

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