in kürze URLAUBSSTORNIERUNG : Nicht wegen Wetter
Wem das frühlingshafte Wetter einen Strich durch den Winterurlaub macht, hat keinen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Das Wetter gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“, für das Reiseveranstalter oder Hoteliers nicht haftbar gemacht werden könnten. (dpa)