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Archiv-Artikel

in kürze URLAUBSSTORNIERUNG Nicht wegen Wetter

Wem das frühlingshafte Wetter einen Strich durch den Winterurlaub macht, hat keinen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Das Wetter gehöre zum „allgemeinen Lebensrisiko“, für das Reiseveranstalter oder Hoteliers nicht haftbar gemacht werden könnten. (dpa)