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Nicht sittenwidrig

Wenn eine Mutter mit Kleinkind auf die Zahlung von Unterhalt durch ihren Ex-Mann verzichtet, ist dieser Vertrag nicht von vornherein sittenwidrig und unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig gestern entschieden (Az. 8 UF 89/97). Es sei nämlich nicht entscheidend, ob theoretisch eines Tages die Sozialhilfe für den Unterhalt aufkommen müsse.

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