: Nicht sittenwidrig
Wenn eine Mutter mit Kleinkind auf die Zahlung von Unterhalt durch ihren Ex-Mann verzichtet, ist dieser Vertrag nicht von vornherein sittenwidrig und unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig gestern entschieden (Az. 8 UF 89/97). Es sei nämlich nicht entscheidend, ob theoretisch eines Tages die Sozialhilfe für den Unterhalt aufkommen müsse.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen