in kürze ZU LANGE U-HAFT : Nicht rechtens
Mutmaßliche Straftäter müssen bei allzu schleppender Bearbeitung ihres Verfahrens selbst dann aus der U-Haft entlassen werden, wenn sie in erster Instanz bereits verurteilt wurden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Angeklagten, der seit zweieinhalb Jahren ohne rechtskräftiges Urteil in Haft ist. (dpa)