Interview: „Nicht per se schlecht“
■ Der grüne AStA-Vorsitzende Matthias Kolbeck zum Hochschulgesetz
taz: Was hält der AStA der Universität von der Gesetzesnovelle der Behörde?
Matthias Kolbeck: Natürlich sind wir gegen behördlichen Einfluß auf Berufungsverfahren. Einige der Vorschläge sind jedoch nicht per se schlecht. So ist es notwendig, die Stellung der FachbereichssprecherInnen zu stärken, um die Verwaltung des Globalhaushalts in den Griff zu bekommen. Notwendig ist allerdings, daß eine Abwahlmöglichkeit besteht. Außerdem sollte es gewählte Finanzbeauftragte geben, die von der Sprecherin oder dem Sprecher bei der Umschichtung etwa von Personal- und Sachmitteln zu fragen sind.
Wie ist dem Machtstreben der Behörde vorzubeugen?
Bisher ist die Uni zu doof, sich eine Grundordnung zu geben, wie die Uni Oldenburg eine hat. Auf diese Weise könnten Kompetenzen an der Uni behalten werden. Aber das Konzil hat dazu keinen Bock, das ist denen zu mühsam.
Was ist mit der Neufassung des Regelstudienzeitparagraphen?
Es ist nicht abzusehen, welche Konsequenzen die verschärfte Formulierung für den einzelnen Studierenden haben wird. Kriminell wird das ja erst, wenn etwa Bafög-Zahlungen, Exmatrikulationen oder Studiengebühren daran geknüpft werden. Überdies ist und bleibt es irreal, Regelstudienzeiten vorzugeben, wenn die Leute keine Möglichkeit haben, tatsächlich in der genannten Frist durchzukommen.Fragen:
Ulrike Winkelmann
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