in kürze TESTAMENTSVOLLSTRECKUNG : Nicht nur per Anwalt
Die Vollstreckung von Testamenten ist nicht exklusiv Rechtsanwälten vorbehalten. Laut BGH unterliegt die geschäftsmäßige Tätigkeit nicht dem Rechtsberatungsgesetz. Damit wies er die Klage eines Rechtsanwalts gegen einen Steuerberater ab, der im WWW damit warb, auch Testamentsvollstreckungen zu übernehmen. (ap)