in kürze SONDERANGEBOTE: Nicht nur einen Tag
Preisreduzierte Sonderangebote, die nur an einem Tag gültig sind, verstoßen dem BGH zufolge gegen das Wettbewerbsrecht. Er untersagte es einem Möbelhaus, bei einem verkaufsoffenen Sonntag mit nur für diesen Tag gültigen Angeboten zu werben (Az: I ZR 300/01). (dpa)
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