in kürze EHEGATTENSPLITTING : Nicht für Homo-Paare
Homosexuelle Paare haben bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auch weiterhin keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting. Laut Bundesfinanzhof stelle die gegenwärtige Gesetzeslage keinerlei Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot dar. Er lehnte eine Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht ab. (ap)