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Nicht einfach dreifach

■ Ex-Statt-Halter Markus Wegner will Verfassung vor dem Parlament schützen

Markus Wegner fühlt sich als „Abgeordneter minderen Rechtes“. Als einfacher Mandatsträger verdient er 4000 Mark im Monat. Würde er einer Fraktion vorsitzen, wäre es der dreifache, als Stellvertreter immerhin noch der doppelte Satz, den er monatlich nach Hause tragen würde. „Ungleichbehandlung!“schimpft er und zog für die Rechte seinesgleichen vor Gericht. Am Montag wurde über seine Organklage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht verhandelt. Das Urteil wird am 11. Juli gesprochen.

Wegner gründete vor vier Jahren die Statt Partei, zwei Jahre lang führte er deren Fraktion in der Bürgerschaft, bevor er von dieser ausgeschlossen wurde. Als seitdem einsamer Hinterbänkler kann er mangels Fraktion also niemals wieder einer solchen vorsitzen. Doch natürlich hat Wegner mehr zu verteidigen als persönliche Privilegien: Die Hamburger Verfassung. Gegen die nämlich verstoße das Abgeordnetengesetz, rügt er.

Zwei Punkte sind es, die ihn vor den Kadi trieben: Das erhöhte Entgelt für einzelne Funktionsträger bedeute eine Ungleichbehandlung aller Abgeordneten. Die sei auch nicht mit einem Mehraufwand der Vorsitzenden zu rechtfertigen. Denn auch sie würden Berufen nachgehen, so daß sie ihren Fraktionsvorsitz offenbar, wie die einfachen Abgeordneten ihre Tätigkeit auch, „am Feierabend“ausüben könnten.

Darüber hinaus moniert Wegner, daß das Parlament gesetzlich dazu angehalten sei, bei Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst die Abgeordnetendiäten anzupassen. Diese Regelung, so deutete der Präsident des Verfassungsgerichtes, Wilhelm Rapp, am Montag an, sei in der Tat eine „nicht nur sprachlich verunglückte Formulierung“.

Elke Spanner

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