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Nicht beschleunigt?

Bonn (dpa) — Das von der Union, der FDP und der SPD erarbeitete Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren kann voraussichtlich nicht wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Das zeichnete sich gestern auf einer Sitzung des Bundestags-Innenausschusses ab, in dem Teilnehmer monierten, daß sowohl die personellen als auch die materiellen Voraussetzungen dafür fehlten. Mit dem Beschleunigungsgesetz sollen die meisten Asylverfahren auf sechs Wochen begrenzt werden.

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