in kürze WOHNUNGSDURCHSUCHUNG : Nicht beim Kiffen
Der bloße Besitz von Haschisch zum Eigenkonsum rechtfertigt grundsätzlich keine Wohnungsdurchsuchung bei dem Verdächtigen. Solange er andere, insbesondere Jugendliche, nicht zum Konsum verleite, wäre eine Wohnungsdurchsuchung unverhältnismäßig, so das Landgericht Kaiserslautern (Az.: 8 Qs 13/06). (dpa)