in kürze GEWÄHRLEISTUNG : Nicht bei Privatkauf
Die bei gewerblichen Verkäufen wichtige Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung spielt laut Landgericht Osnabrück bei Privatverkäufen keine Rolle. Beim Begriff „Privatkauf“ sei klar, dass anders als beim gewerblichen Verkauf der Händler nicht für Sachmängel an der Ware einstehen muss (Az.: 12 S 555/05). (dpa)