in kürze JUGENDARREST : Nicht bei Bewährung
Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit eingeschränkt, jugendliche Straftäter für einige Wochen in Arrest zu nehmen. Hat sich ein Gericht die Verhängung einer Jugendstrafe bis zum Ablauf der Bewährungszeit vorbehalten, dann darf der Täter nicht gleichzeitig in den Jugendarrest geschickt werden (Az.: 2 BvR 930/04). (dpa)