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Archiv-Artikel

in kürze REISSVERSCHLUSSPRINZIP Nicht auf der Autobahn

Auf der Beschleunigungsspur der Autobahn gilt auch bei zäh fließendem Verkehr nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln beim Einfädeln nicht das sonst übliche so genannte Reißverschlussverfahren. Vielmehr hat der Verkehr auf den durchgehenden Fahrspuren gegenüber den linken Vorrang, hieß es (Az. 16 U 24/05). (dpa)