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Archiv-Artikel

in kürze BETREUUNGSVERFÜGUNGEN Neues Zentralregister

Für Menschen, die für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit etwa durch Unfall oder schwere Krankheit mit einer Vollmacht vorsorgen wollen, steht seit gestern eine Datenbank bei der Bundesnotarkammer Berlin zur Verfügung. Laut Justizministerium kann jeder im Zentralregister eine Vollmacht hinterlegen. (dpa)