Neues Lobbyregister kommt: Regeln für die Lobby

Die GroKo einigt sich schon wieder auf ein Lobbyregister. Bei den Transparenz­regeln für den Bundestag hapert es noch. Die Opposition übt Kritik.

Ein Schattenspiel zeichnet sich im Plenum des Bundestags ab

Der Bundestag könnte transparenter sein Foto: Kay Nietfeld/dpa

BERLIN taz | Unter dem Eindruck der Korruptionsfälle bei den Maskendeals ist die Union der SPD beim Lobbyregister entgegengekommen – jedenfalls etwas. Das Gesetz, das die Union seit mehr als zehn Jahren blockiert, soll für die Öffentlichkeit sichtbar machen, welche Lobbygruppen wie Einfluss auf Gesetzgebung und Parlamentarier nehmen. Das Lobbyregister soll nächste Woche im Bundestag verschiedet werden.

In dem Register sollen Kontakte von Lobbyisten zu Bundestagsabgeordneten und Ministerien aufgeführt werden. Weil Gesetze vor allem in Ministerien erarbeitet werden, ist dieser Bereich besonders bedeutsam. Erfasst werden sollen nun Kontakte zu MinisterInnen, aber auch zu Abteilungs- und ReferatsleiterInnen. Die Union hätte dies lieber auf die Spitze der Ministerien beschränkt.

Mit einer zentralen Forderung setzte sich die SPD nicht durch. Sie wollte einen „legislativen Fußabdruck“, der offengelegt, wer sich in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hat. Dadurch könnten Bürger nachvollziehen, wie und wo Lobbyisten auf die Ausarbeitung einzelner Gesetze Einfluss nehmen.

Die NGO Lobbycontrol lobte, dass das Lobbyregister auch die Ebene von Unterabteilungen und Referaten einschließt, kritisiert aber „gravierende Lücken“. So müssten „Lobby-Dienstleister zwar offenlegen, für welche Kunden sie im Auftrag tätig sind – unsichtbar bleibt allerdings der Umfang und das Ziel des Auftrags. Damit fehlen wesentliche Informationen.“ Aus SPD-Kreisen hieß es, man halte das Lobbyregister, dessen Eckpunkte bereits vor zwei Wochen vorgestellt worden waren, für einen Durchbruch.

Keine Einigung zu verschärften Regeln für Bundestagsabgeordnete

Anders als beim Lobbyregister ist bei verschärften Regeln für Bundestagsabgeordnete noch keine Einigung in Sicht. So will die SPD nach wie vor, dass die ParlamentarierInnen alle Nebeneinkünfte angeben müssen. Laut dem 10-Punkte-Programm der Union soll diese Pflicht erst ab 100.000 Euro gelten.

Umstritten ist zudem, ob Abgeordnete offenlegen müssen, wie viel Zeit sie mit Nebentätigkeiten verbringen. Die SPD ist dafür, die Union nicht. Uneinigkeit besteht auch bei dem Thema Unternehmensbeteiligung. Die SPD will, dass es ab 5 Prozent Beteiligung eine Pflicht zur Offenlegung gibt, die Union ab 25 Prozent.

Der größte Streitpunkt ist das generelle Verbot von Lobbyarbeit für ParlamentarierInnen. Das führt auch die Union in ihrem 10-Punkte-Programm auf, allerdings gibt es Zwist, ob und welche Ausnahmeregelungen etwa für Rechtsanwälte bestehen sollen. In der SPD rechnet man nicht mit einer Einigung in der nächsten Woche. Die SPD will zudem einen Transparenzbeauftragten des Bundestags, der auch das Recht auf Akteneinsicht bekommen soll.

Die Opposition ist skeptisch. Die Grüne Britta Haßelmann kritiserte das Fehlen eines „legislativen Fußabdrucks bei allen Gesetzen“ und fordert das Verbot von Lobbytätigkeit für Abgeordnete. Linken-Politiker Jan Korte bezweifelt die Ernsthaftigkeit der GroKo. „Die Koalition bleibt mit ihrem Vorschlag weit unter den Möglichkeiten. Um Vertrauen in die Politik zu stärken, wäre jetzt maximale Transparenz wichtig, inklusive einer ausführlichen Kontakttransparenz und einem legislativen Fußabdruck.“

Die Linksfraktion kritisiert, dass sie schon im November einen Gesetzesentwurf für ein Verbot bezahlter Lobbytätigkeit von Abgeordneten vorgelegt hat. Union und SPD hätten eine Abstimmung im Bundestag bis jetzt verhindert. Auf die Anregung, eine interfraktionelle Lösung zu finden, hätten Union und SPD noch nicht einmal geantwortet.

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