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in kürze BETRIEBSVERFASSUNGNeues Gesetz muss her

Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes muss laut DGB-Vize Engelen-Kefer bis Mitte 2001 abgesegnet sein. Sonst käme das Gesetz zu spät für die Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002. Bedeutender Eckpfeiler sei die Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs. (ap)

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