: Neuer Sozialabbau
Etwa 1700 Erwerbslosen in Hamburg wird die Arbeitslosenhilfe gestrichen. Das Arbeitsamt teilte gestern mit, aufgrund einer Gesetzesänderung gebe es seit 1. Januar Arbeitslosenhilfe nur noch im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld. Betroffen von diesem erneuten Sozialabbau sind in erster Linie Referendare, die nicht übernommen werden, sowie Wehrpflichtige und wohl auch Zivis. Wer noch nach der alten Regelung Arbeitslosenhilfe bezieht, bekomme eine Schonfrist bis 31. März. Das Arbeitsamt will die Betroffenen schriftlich informieren, damit sie rechtzeitig zum Sozialamt gehen können.
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