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Neuer Lauschangriff

■ Koalition legt Gesetzentwurf vor

Bonn (AP/taz) – Mit schnelleren Strafverfahren, härteren Strafen und ausgeweiteten Aufklärungsmöglichkeiten für die Geheimdienste wollen die Koalitionspartner Union und FDP gegen wachsende Kriminalität und zunehmende Gewalttätigkeit vorgehen. Im „Verbrechensbekämpfungsgesetz '94“ sei dafür neben Änderungen der Strafprozeßordnung auch die Möglichkeit vorgesehen, Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) für die Strafverfolgung zu nutzen, sagten gestern die FDP-Abgeordneten Hirsch und Kleinert.

Zuvor hatten sich die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen und deren innen- und rechtspolitische Experten auf die endgültige Fassung des Gesetzes geeinigt. Nach dieser Regelung, an der auch Bundesinnenminister Kanther und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger beteiligt waren, soll der Bundesnachrichtendienst sogenannte „Zufallsfunde“ aus seiner internationalen strategischen Telefonüberwachung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben können, wenn es sich dabei um schwere Verbrechen handelt. Sobald die Überwachung des Telefons eines Verdächtigen nach der Strafprozeßordnung angeordnet wird, soll auch der BND mit seinen Möglichkeiten lauschen dürfen.

Nach dem Gesetz sollen künftig Straftäter, die auf frischer Tat ertappt wurden, bis zur Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft genommen werden und in einem „beschleunigten Verfahren“ verurteilt werden können. Die Höchststrafe für Körperverletzung soll von drei auf fünf Jahre steigen. Bei Verwendung einer Waffe sollen mindestens drei Monate Haft verhängt werden müssen. Zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wird auch die Kronzeugenregelung auf „Fälle schwerer Kriminalität“ ausgeweitet.

Siehe auch Seite 4

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