: Neuer Antrag
Die nach DDR-Recht ausgestellten Schwer- und Schwerstbeschädigtenausweise verlieren Ende dieses Jahres ihre Gültigkeit. Wer auch weiterhin die Schutzrechte und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen will und noch keinen entsprechenden Antrag gestellt hat, muß dies umgehend nachholen. Für den Antrag können die Formulare, die im Frühjahr über 33.000 Betroffenen zugeschickt wurden, genutzt werden. Er kann aber auch formlos gestellt werden. Zu richten ist er an das Versorgungsamt I/II Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin. Nähere Auskünfte sind unter 51 610 sowie 867 63 71, -62 85 oder 61 14 erhältlich.
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