Neue Vergaberegeln der EU-Agrarpolitik: Längst nicht grün genug

Die 27 EU-Mitgliedsländer müssen dringend in der Argarpolitik nachbessern, fordern Umweltverbände. Klimaschutz sei das bislang nicht.

Süßkirschen in Sachsen-Anhalt.

Die Trauben hängen zu hoch? Dann sollen es Kirschen sein: Süßkirschen in Sachsen-Anhalt Foto: dpa

BRÜSSEL taz | Die EU-Agrarpolitik wird grüner, aber nicht grün genug. Deshalb müssten die 27 Mitgliedsländer nun bei ihren nationalen Plänen nachbessern, forderten Umweltverbände und Klimaschützer nach der Einigung auf neue Vergaberegeln in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Die GAP ist der zweitgrößte Posten im EU-Haushalt. Bis 2027 geht es um die Verteilung von insgesamt rund 387 Milliarden Euro.

Am Freitagnachmittag hatten sich die Mitgliedstaaten mit dem EU-Parlament auf eine Reform geeinigt. Künftig sollen 25 Prozent der Direktzahlungen an Umweltprogramme – sogenannte Eco-Schemes – geknüpft werden. Das Parlament hatte 30 Prozent gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die EU-Kommission sprach dennoch von einem „Schritt in die richtige Richtung“.

Das sehen Kritiker völlig anders. Die Agrarpolitik trage zu wenig zum Klimaschutz bei, hatte der Europäische Rechnungshof schon vor der Einigung kritisiert. Mit der Reform lege Brüssel nun auch noch „den Rückwärtsgang“ ein, bemängelt der WWF. Die Regelungen entsprächen nicht dem European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral wirtschaften will. „Die Agrarwende bleibt aus“, empörte sich Martin Häusling, der agrarpolitische Sprecher der Grünen. „Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik sollte der große Baustein des Grünen Deal werden. Von der Ankündigung übrig geblieben ist eine Reihe wolkiger Überschriften.“ Die Einigung sei „ein grün verpacktes Geschenk an die Agrarindustrie“.

Kritisiert wurde auch die EU-Kommission. Die Behörde hätte sich mehr einbringen müssen, sagte der CDU-Parlamentarier Norbert Lins, der den Agrarausschuss leitet. Dies hätte die Verhandlungen beschleunigt.

Ursprünglich sollte die Agrarreform bereits 2021 greifen. Da sich die EU-Unterhändler nicht einigen konnten, dürfte sie nun erst 2023 in Kraft treten. Dabei haben die Länder noch einigen Gestaltungsspielraum. „Die Mitgliedsländer müssen ihre nationalen Pläne nun so umsetzen, dass sie den Klima- und Biodiversitätszielen gerecht werden“, fordert Tobias Reichert von Germanwatch. Trotz der schwachen Vorgaben aus Brüssel gebe es noch Spielräume.

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