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Neue Richtlinien zur Filmförderung

Ein von Filmrat und Kulturverwaltung ausgearbeiteter Entwurf neuer Filmförderungsrichtlinien wurde in der Senatssitzung vom Dienstag vorbehaltlich der zustimmenden Kenntnisnahme durch den Hauptausschuß beschlossen. Ziel der neuen Richtlinien ist, »durch zusätzliche Förderungsinhalte und eine geänderte Zusammensetzung der Auswahlausschüsse die Qualität der Produktionen und die Chance ihrer Vermarktung verbessern«. Gefördert werden in Zukunft Filme verschiendenster Formate und Längen sowie aller Genres. Ein neues Förderungsmodell für Filme mit Herstellungskosten bis zu 150.000 Mark soll besonders die Nachwuchswerke unterstützen. In den künftig zuständigen fünf Förderungsausschüssen sind nur noch behördenunabhängige Sachverständige stimmberechtigt, Senatsvertreter sind teilnahmeberechtigt. Damit folgt der verabschiedete Entwurf einem Kompromiß zwischen Kulturverwaltung und Filmrat. Das 21köpfige Gremium hatte ursprünglich eine senatsunabhängige Selbstverwaltung der Filmschaffenden gefordert sowie die Berufungsgewalt über die Förderungsausschüsse. Nach der jetzt verabschiedeten Vorlage besetzt die Kulturverwaltung auf Vorschlag des Filmrats die Kommissionen. Der Senat beabsichtigt, die Berliner Filmförderungsrichtlinien sobald wie möglich durch ein auf die Region Berlin-Brandenburg bezogenes einheitliches Filmförderungssystem abzulösen. Im Berliner Landeshaushalt 1990 sind für die Filmförderung insgesamt 21,5 Millionen Mark veranschlagt. Die neuen Filmförderungsrichtlinien lösen »die veralteten, kunstfeindlichen und in ihrem Vergabemodus bürokratischen Richtlinien ab«, so Sabine Weißler, kulturpolitische Sprecherin der AL. Damit sei einer »weitverbreiteten Unzufriedenheit unter Berliner Filmschaffenden« Rechnung getragen worden.

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