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Neue Regelung für Altersteilzeit

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die älter als 55 Jahre sind, sollen in den Genuß einer neuen Regelung zur Altersteilzeitarbeit kommen. Der Arbeitnehmer solle 50 Prozent arbeiten, 70 Prozent Entgelt bekommen und 90 Prozent der Rentenversicherung erhalten, sagte Innenstaatssekretär Eike Lancelle. Mit der Regelung solle den Mitarbeitern ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ermöglicht werden. dpa

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