Ferienwohnungen: Neue Regeln beschlossen
Für Privatleute in Berlin soll es künftig leichter möglich sein, ihre Wohnung zeitweise an Feriengäste unterzuvermieten. Die Weitervermietung von Wohnraum als Geschäftsmodell hingegen soll so weit wie möglich unterbunden werden. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne eine entsprechende Gesetzesnovelle. Sie soll zum 1. Mai in Kraft treten. Demnach müssen Berliner auch in Zukunft eine Genehmigung bei ihrem Bezirksamt einholen, wenn sie beim sogenannten Homesharing etwa über Internetportale mitmachen wollen. Laut Gesetz sind solche Genehmigungen in der Regel zu erteilen, wenn der Anbieter die Räume weiter als Hauptwohnung nutzt. Bisher hatten sie eher Ausnahmecharakter, weshalb etliche Menschen „schwarz“ untervermieten. Eine Obergrenze für die Untervermietung – zunächst waren 60 Tage pro Jahr geplant – findet sich nicht mehr im Gesetz. Ein Registrierungssystem soll den Behörden helfen, die Regeln durchzusetzen. (dpa)
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