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Neue Mietenregelungen bei Sozialwohnungen

Bonn (dpa) - Gegen die Verkleinerung der Zahl der Sozialwohnungen und zur Flankierung des Ausbaus von Wohnungen in bestehenden Gebäuden werden jetzt mietrechtliche Schritte eingeleitet. Das Bundeskabinett beschloß am Mittwoch nach Stellungnahmen des Bundesrates Änderungen einzelner Vorschriften der zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung.

Eigentümer von Sozialwohnungen, die ihre staatlich verbilligten Darlehen vorzeitig zurückzahlen, um die Wohnungen schneller am freien Markt zu vermieten, und dafür private Kredite aufnahmen, konnten bislang die dafür fälligen höheren Zinsen auf die Kostenmiete aufschlagen. Künftig darf aus diesem Grund eine Mieterhöhung nicht mehr erfolgen.

Mit einer weiteren Entscheidung sollen Um- und Ausbauten in bestehenden Gebäuden gefördert werden. Nach heutigem Recht muß der Vermieter beim Bau einer weiteren Wohnung, zum Beispiel beim Dachgeschoßausbau, die ursprünglich auf die bereits bestehenden Sozialwohnungen verteilten Gemeinkosten (für Erschließung und Grundstück) neu auf alle Wohnungen verteilen. Dadurch werden die Mieten der alten Wohnungen gesenkt, während die Miete der neuen Wohnung oberhalb der Investitionsplanung liegt. Das habe dazu geführt, daß der Ausbau oft unterblieben sei. Diese Umlage der Gemeinkosten auf die neue Wohnung soll künftig unterbleiben.

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