: Neue Eingriffsermächtigung
betr.: „Fast jeder Fang ein Treffer“, taz vom 10.1.06
Der Begriff „Kreditkartenfahndung“ führt in die Irre. Es wurden Zeugen befragt, die im Besitze von Unterlagen waren, aus denen sich Beweise für strafbare Handlungen und die sie begehenden TäterInnen ergeben. Die Zeugen haben ihre Unterlagen durchgesehen und die Fragen beantwortet. Eine ganz normale, alltägliche Ermittlungshandlung also, keine besondere oder neue „Fahndungsmethode“.
Dass sie – eher wohl ihr Erfolg – Aufsehen erregt hat, kann doch kein Grund dafür sein, nach einer neuen Eingriffsermächtigung zu rufen. Eine strafprozessuale Zwangsmaßnahme steht übrigens auch zur Verfügung: Gemäß Paragraf 103 Strafprozessordnung kann ein Richter auch bei Unverdächtigen (hier: Zeugen) eine Durchsuchung anordnen, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass dies zur Auffindung von Beweismitteln führen wird.
HOLGER GUNDLACH, Hamburg