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Neue Chance auf Asyl

■ Neues Asylverfahren trotz Drogenstrafe

Als Yussuf K. am letzten Freitag aus der Abschiebehaft entlassen wurde, war die Freude groß. Ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht hatte den jungen kurdischen Asylbewerber davor bewahrt, in die Abendmaschine Richtung Türkei steigen zu müssen. Damit hatte selbst sein Anwalt kaum gerechnet, denn der Fall hat eine Vorgeschichte: Yussuf K. ist in Deutschland vorbestraft, als 16jähriger wurde er vor drei Jahren vom Bremer Jugendgericht zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine Drogensache war der Grund – in der Regel das Ende des legalen Aufenthalts in Deutschland; Asylsuchende werden dann abgeschoben. So damals auch Yussuf K.

Doch Yussuf K. kam zurück. 1994 stellte er erneut einen Asylantrag – aber das Bundesamt weigerte sich, ein weiteres Asylverfahren durchzuführen. Deshalb sollte er vergangene Woche abgeschoben werden. „Geht nicht“, beschied das Bremer Verwaltungsgericht, das Yussuf K. per Eilverfahren angerufen hatte. Der Grund: Seine Drogen-Vorstrafe auf Bewährung müsse vernachlässigt werden, sie liege bereits zwei Jahre zurück – lange vor dem neuen Antrag auf Asyl. Deshalb habe der Flüchtling das Recht, daß die Behörde die Gründe seiner Flucht neu bewerte.

„Eine solche Gerichtsentscheidung ist meines Erachtens neu“, sagt Rechtsanwalt Christian Rosse dazu. „Bislang hatte kaum jemand, der hier einmal straffällig geworden war, in einem zweiten Asylverfahren die Chance, überhaupt auch nur angehört zu werden“. Da greift die Argumentation der Behörden, daß die Angst vor Verfolgung im Heimatland nicht so groß sein könne, wenn die Abschiebung durch eine Straftat in Kauf genommen würde.

Möglich, daß das Gerichtsurteil der 6. Kammer nun eine Wende bringt, indem es aktuelle politische Fluchtgründe von vorangegangenen Strafverfahren fein trennt. Gerichtssprecher Hartmut Hüller will einen Wandel in der bremischen Asyl-Rechtsprechung zwar nicht bestätigen, aber auch nicht dementieren: Eilverfahren wie dieses werden in drei Kammern verhandelt. Da sei es schwer, den Überblick zu behalten. Sicher sei jedoch: „Dieser Fall wurde als Einzelfall sorgfältig geprüft.“ ede

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