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Neue Abschiebe-Regelung

■ Kiel will das „ausländerpolitische Diktat einzelner Länder“ durchbrechen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will über den Bundesrat den Spielraum der Länder beim Erlaß von Abschiebestopps für Ausländer ausweiten. Eine entsprechende Initiative zur Änderung des Ausländergesetzes hat gestern das Kabinett in Kiel beschlossen.

Ziel des Vorstoßes: Abschiebestopps sollen künftig generell ausgesprochen werden können, wenn sich der Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit dafür ausspricht. Derzeit können die Länder aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen einen Abschiebestopp aus eigener Initiative nur für längstens sechs Monate anordnen können. Darüberhinaus ist „zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit“ das Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister notwendig.

Diese Vorschrift wird nach den Worten des Kieler Innenministers, Hans Peter Bull (SPD), von der Bundesregierung so ausgelegt, daß sich alle Länder einstimmig für einen Abschiebestopp aussprechen müssen. Eine Regelung, die in den vergangenen Monaten für reichlich Ärger gesorgt hat. So hatten sich zahlreiche SPD-regierte Länder für einen vorläufig unbefristeten Abschiebestopp für Kurden ausgesprochen, waren mit dieser Forderung aber am Einspruch Bayerns gescheitert.

Bull nannte diese Praxis gestern ein „ausländerpolitisches Diktat einzelner Länder“, das es zu durchbrechen gelte. Der SPD-Politiker betonte allerdings, daß durch eine Zweidrittel-Entscheidung kein Land zu einem Abschiebestopp gezwungen werden dürfe.

Derzeit ist der Abschiebestopp für Kurden bundesweit bis zum 20. Januar befristet. Eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant. Die Kieler Grünen forderten Bull gestern auf, den Termin unabhängig von der Bundesratsinitiative und trotz des Prinzips der Bundeseinheitlichkeit im Alleingang zu verlängern.

lno/taz

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