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Nettoprinzip

Brüssel (AP) – EU-Mitgliedstaaten dürfen die Zahl der Werbeunterbrechungen von Filmen im Fernsehen begrenzen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fand gestern keine Einwände gegen die in Deutschland gültige Vorschrift, dass erst ab 45 Minuten reiner Spielfilmzeit Werbung gesendet werden darf. Die privaten Sender Pro7, Sat.1 und Kabel1 hätten jedoch lieber eine Berechnung der Sendezeiten nach dem Bruttoprinzip (also Film + Werbung). Die ARD hatte dagegen geklagt und das Landgericht Stuttgart Pro7 bereits vor drei Jahren angewiesen, bei Kino- und TV-Movies von bis zu 45 Minuten auf Werbung zu verzichten und längere Werke nur alle 45 Minuten zu unterbrechen. Der EuGH urteilte nun, dass den Mitgliedstaaten nicht verboten werden könne, für die ihrer Rechtshoheit unterstehenden Fernsehveranstalter das Nettoprinzip anzuwenden.

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