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„Negative Kriminalprognose“

Stuttgart (taz) - Die im Dezember 1985 wegen des Sprengstoffanschlags auf ein Rechenzentrum in Stuttgart -Vaihingen zu acht Jahren Haft verurteilte Claudia Wannersdorfer bleibt weiterhin in Haft. Ihren Antrag auf Haftverschonung nach zwei Dritteln der Haftzeit hat der 5. Strafsenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts am 31.Mai abgelehnt. Grund für die Entscheidung: eine „negative Kriminalprognose“ für die ehemalige Krankenschwester.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte Frau Wannersdorfer für schuldig befunden, im Januar 1985 zusammen mit einem Bekannten eine 3,3 Kilogramm schwere Bombe in einem Kinderwagen vor das Vaihinger Rechenzentrum gebracht zu haben. Beim Scharfmachen des Zünders war der Sprengsatz explodiert. Der Bekannte von Claudia Wannersdorfer wurde getötet, sie selbst schwer verletzt. Da die Tat der heute 29jährigen Frau nach Auffassung der OLG-Richter im Zusammenhang mit dem damaligen Hungerstreik inhaftierter RAF -Mitglieder stand, lautete das Urteil überdies auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Edgar Neumann

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