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Nazi–Urteil gegen Jesuitenpater Mayer soll bestehen bleiben

München (dpa) - Das bayerische Justizministerium hat sich gegen einen Antrag zur Aufhebung des Nazi–Urteils gegen Pater Rupert Mayer ausgesprochen, der am 3. Mai vom Papst Johannes Paul II. in München seliggesprochen wird. Der Jesuitenpater war am 23. Juli 1937 von einem Sondergericht in München wegen Kanzelmißbrauchs und Heimtücke zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Kanzelmißbrauchs gilt bis heute. Das Justizministerium meint, dieses Urteil dokumentiere den Widerstand des Priesters gegen die Nazi–Herrschaft und werde im Bewußtsein der Bevölkerung richtig eingeschätzt. Das Urteil habe dem Ansehen von Pater Rupert Mayer nicht geschadet. Auch das Erzbischöfliche Ordinariat in München bezeichnete das „Nazi–Terrorurteil“ als eine „Ehrenurkunde“ für den Widerstand des Jesuitenpaters gegen den nationalsozialistischen Terror.

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