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Nazi-Urteile sollen aufgehoben werden

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat beim Justizsenator die Aufhebung von 31 Todesurteilen aus der Nazi-Zeit beantragt. Zwischen 1939 und 1945 hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sondergericht auf Grundlage von speziellem nationalsozialistischem Recht diese Urteile verhängt, die Verurteilten wurden hingerichtet. Geprüft werden müsse nun, ob die Verurteilten auch gegen weiterhin gültige Strafgesetze verstoßen haben könnten. Anlaß des Vorstoßes der Staatsanwälte war die beim Justizsenator erstellte Dokumentation über das Sondergericht Bremen. Rechtsgrundlage ist ein Wiedergutmachungsgesetz von 1947. taz

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