■ Frankreich: Nazi-Prozeß
Paris (dpa) – Die Staatsanwaltschaft beim Pariser Berufungsgericht hat am Donnerstag beantragt, die Beschwerde des früheren Geheimdienstchefs von Lyon, Paul Touvier (78), gegen eine erneute Anklage abzuweisen. Die Verteidigung hatte argumentiert, Touvier sei wegen der ihm zur Last gelegten Beteiligung an der Exekution von jüdischen Geiseln schon 1946 in Lyon abgeurteilt worden. Laut Staatsanwaltschaft gehe es außerdem nicht nur um ein Kriegsverbrechen, sondern um das jetzt in der Anklage erhobene Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Touviers Prozeß wäre der erste gegen einen Franzosen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
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