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Nazi-Parolen tünchen ist strafbar

Hamburg (ap) - Das Übersprühen von Nazi-Parolen in einem S -Bahn-Waggon hat einen 32jährigen Arbeitslosen am Montag vor einem Hamburger Amtsgericht eine Geldstrafe von 100 Mark eingebracht. Der Mann hatte gestanden, daß er am 12. April vergangenen Jahres bei einer S-Bahn-Fahrt Parolen wie „Sieg heil“ und „Türken raus“ mit schwarzer Lackfarbe übertüncht hatte, weil er sich durch die Sprüche belästigt fühlte. Das Gericht kam zu der Auffassung, daß der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt sei, wenngleich „faschistische Schmierereien“ in S-Bahn-Waggons als „unerträglich“ einzustufen seien.

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