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Nazi-Opfer fordern Gedenken an Holocaust im Grundgesetz

Bonn (dpa) — Ehemalige Nazi-Opfer haben gefordert, das Gedenken an die deutschen Verbrechen zwischen 1933 und 1945 in die Verfassung aufzunehmen.

Die Erinnerung an das Vernichtungslager Auschwitz könne als symbolischer Hinweis auf alle Verbrechen im sogenannten Dritten Reich in einer Präambel zum Grundgesetz verankert werden, sagte Rose Goldstein vom Internationalen Auschwitz-Komitee am Montag in Bonn bei einem Hearing der Grünen zur Einheit Deutschlands. Die ehemalige israelische Parlamentsabgeordnete Chaika Grossmann kritisierte, im deutschen Einigungsvertrag stehe kein Wort von der entsetzlichen Vergangenheit. Die Verfassung sollte ein Verbot rassistischer und nazistischer Bestrebungen beinhalten.

Die Teilnehmer der Anhörung äußerten sich empört über das, wie sie feststellten, Anwachsen der neonazistischen Szene in Deutschland. Es sei unverständlich, daß Nazis bei Demonstrationen sogar von der Polizei geschützt würden, meinte Truus Menger aus den Niederlanden. Bei Versammlungen von Kernkraftgegnern und Friedensbefürwortern gebe es dagegen viele Festnahmen.

Esther Bejerano, die vier Jahre Gefangenschaft in Auschwitz und anderen Lagern überlebte, sagte: „Zwei deutsche Staaten waren für mich beruhigender als ein vereinigtes Großdeutschland.“ Es werde nichts gegen den zunehmenden Antisemitismus, Rassismus und gegen die Ausländerfeindlichkeit unternommen. Niemand dürfe einen Schlußstrich unter die Nazi-Verbrechen ziehen.

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