: Nazi-Demo erlaubt
Gericht sieht öffentliche Sicherheit nicht gefährdet. „Führers Geburtstag“ reicht als Verbotsgrund nicht aus
WEIMAR epd ■ Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat am Freitag das Verbot eines Aufmarschs von Neonazis an diesem Samstag in Weimar aufgehoben. Der „voraussichtlich gewalttätige Verlauf“ der Demonstration sei als Begründung für das Verbot durch die städtischen Behörden „nicht hinreichend belegbar“, erklärte das Gericht. Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit verneinte der Senat. Zugleich wies das Gericht darauf hin, dass der Geburtstag Hitlers als Termin der Demonstration für ein Verbot nicht ausreiche. Es fehlten „tragfähige Tatsachen“ dafür, dass der Tag zum Anlass genommen werden solle, den NS-Staat „in demonstrativer Weise“ zu verherrlichen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen