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Nächtlicher Blattschuß

Mannheim (epd) – Ein Jäger aus dem Kreis Rastatt war in seinem Revier von einem Jagdkollegen beobachtet worden, als er zur Nachtzeit eine Rehgeiß schoß – was nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Der Vorfall wurde angezeigt, und das zuständige Ordnungsamt entzog dem Schützen mit sofortiger Wirkung seinen Jagdschein. Der betroffene Jagdpächter erhob gegen diese Verfügung nun Beschwerde. Er machte geltend, bei dem Abschuß habe es sich um einen – erlaubten – „Hegeschuß“ gehandelt. Das Tier sei krank gewesen, er habe es von seinem Hochsitz aus minutenlang „hüsteln“ hören.

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