■ GLOCKENGELÄUT: Nächtens verboten
Berlin. Anwohner von Kirchen müssen sich lautes Glockengeläut in der Nacht nicht länger gefallen lassen. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Donnerstag in Berlin muß die katholische Kirchengemeinde Lautzkirchen im Saarland in der Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr deshalb ihre Uhr abstellen oder eine leisere Glocke installieren.
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