in kürze EINWURF-EINSCHREIBEN : Nachweis ungenügend
Wird ein Einschreiben nur in den Briefkasten gesteckt, ist das vor Gericht kein ausreichender Nachweis für den tatsächlichen Zugang eines Schriftstücks, so da OLG Koblenz. Denn anders als beim Übergabe-Einschreiben erfolge beim Einwurf-Einschreiben keine persönliche Aushändigung an den Adressaten (Az:11 WF 1013/04). (dpa)