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Nachsteuer

Erfurt. Mineralöl, das vor dem ersten Juli 1991 zu den alten Steuersätzen bezogen wurde, unterliegt einer Nachsteuer. Wie die Oberfinanzdirektion Erfurt mitteilte, sind bis zum 31. Juli des Jahres den zuständigen Hauptzollämtern in Erfurt, Gera oder Suhl die Mengen anzumelden, für die die Steuerdifferenz nachzuzahlen ist. Hiervon ausgeschlossen sind Kraftstoffe im Tank eines Autos und dem Ersatzbehälter sowie Heizöl zum Beheizen von Wohnungen einschließlich des Vorrats. Am 1. Juli 1991 werden Mehrsteuern in Höhe von 25 Pfennig je Liter für verbleites Benzin, von 22 Pfennig für bleifreies Benzin erhoben.

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